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   VG Chemnitz, 05.09.1995 - 1 K 1249/95   

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VG Chemnitz, 05.09.1995 - 1 K 1249/95 (https://dejure.org/1995,11587)
VG Chemnitz, Entscheidung vom 05.09.1995 - 1 K 1249/95 (https://dejure.org/1995,11587)
VG Chemnitz, Entscheidung vom 05. September 1995 - 1 K 1249/95 (https://dejure.org/1995,11587)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 4 Abs. 3 lit. a, c

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 02.04.1993 - 7 B 22.93

    Vermögensfragen - Rückgabe - Unredlichkeit - Fallgruppen

    Auszug aus VG Chemnitz, 05.09.1995 - 1 K 1249/95
    Da sohin keine konkreten Anhaltspunkte für eine Unredlichkeit der Beigeladenen in Form einer sittlich-anstößigen Manipulation gegeben sind und weil das Rechtsgeschäft nicht schon deshalb zu beanstanden ist, weil der Erwerb vom staatlichen Treuhänder ohne Genehmigung des Klägers im Jahr 1970 erfolgte (siehe hierzu Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, Vermögensgesetz, RdNrn. 82 und 83 zu § 4 sowie BVerwG in VIZ 1993, Seite 250 ), ist die Klage abzuweisen.
  • BVerwG, 30.06.1994 - 7 C 24.93

    Vermögensfragen - Veräußerungsgeschäft - Wirksamkeit

    Auszug aus VG Chemnitz, 05.09.1995 - 1 K 1249/95
    Im Urteil vom 30.06.1994, Nr. 7 C 24.93, hat das Bundesverwaltungsgericht hierzu ausgeführt:.
  • BVerwG, 15.02.1995 - 7 B 208.94

    Anspruch auf Rückübertragung eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks nach

    Auszug aus VG Chemnitz, 05.09.1995 - 1 K 1249/95
    Dabei bezieht sich nach Auffassung des Gerichts diese Berechtigungsbehauptung sowohl darauf, daß die notwendigen Zustimmungen vorliegen (Nr. VI, Nr. 8 letzter Absatz der Anweisung Nr. 30/58 zur Anordnung Nr. 2 vom 20.08.1958, die in der Bevölkerung gar nicht im Detail bekannt war - siehe hierzu BVerwG, Beschluß vom 15.02.1995, - BVerwG 7 B 208.94).
  • BVerwG, 28.09.1993 - 7 B 107.93

    Rückübertragung eines Grundstücks nach dem Gesetz zur Regelung offener

    Auszug aus VG Chemnitz, 05.09.1995 - 1 K 1249/95
    Offenbar war es bei Mangelberufen nur so möglich, die Kräfte im ländlichen Bereich zu halten und ein Abwandern in die Großstädte zu verhindern, in denen ihnen Wohnungen mit besserer Ausstattung hätten geboten werden können (siehe hierzu Beschluß des Bundesverwaltungsgerichtes vom 28.09.1993, Nr. 7 B 107.93, dem das Urteil der Kammer vom 12.01.1993, Nr. C 1 K 678/91, zugrundeliegt).
  • VG Chemnitz, 12.01.1993 - C 1 K 678/91
    Auszug aus VG Chemnitz, 05.09.1995 - 1 K 1249/95
    Offenbar war es bei Mangelberufen nur so möglich, die Kräfte im ländlichen Bereich zu halten und ein Abwandern in die Großstädte zu verhindern, in denen ihnen Wohnungen mit besserer Ausstattung hätten geboten werden können (siehe hierzu Beschluß des Bundesverwaltungsgerichtes vom 28.09.1993, Nr. 7 B 107.93, dem das Urteil der Kammer vom 12.01.1993, Nr. C 1 K 678/91, zugrundeliegt).
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